Bei behandlungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen werden die Kosten der Behandlung von den Kassen voll übernommen. Lediglich ein vorläufiger Eigenanteil von 20 Prozent muss während der Behandlungsdauer vom Patienten übernommen werden. Dieser wird nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Die Behandlungsbedürftigkeit ist durch die sogenannte KIG klar geregelt und wird in der Beratung, die für den Patienten kostenfrei ist, vom Arzt geklärt.
Bei Erwachsenen kommen die gesetzlichen Krankenkassen nur bei schweren Fällen für die Kosten der Behandlung auf, wenn eine kombinierte chirurgisch/kieferorthopädische Behandlung nötig ist.
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind stark abhängig vom nötigen Aufwand. Die genauen Kosten, beziehungsweise die Kostenübernahme durch die Kasse, klären wir gerne mit Ihnen persönlich in einem Beratungsgespräch.
In der Regel lässt sich eine finanziell tragbare Lösung finden.
Dr. Gerhard Schillai
Heinrichsdamm 7
96047 Bamberg
0951.21113
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